Im Unterschied zu den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken sowie der Landeskirche selbst verfügen die Kirchenkreise nicht über die Rechtsstellung von eigenen Körperschaften des kirchlichen und des öffentlichen Rechts. Sie sind vielmehr reine Visitationssprengel ohne eigene synodale Organe.

1528
1528 wird unter Markgraf Georg dem Frommen die Reformation im Fürstentum Ansbach eingeführt. In Folge dessen ist das kirchliche Leben der Evangelischen zu ordnen. Zu diesem Zwecke wird zwischen der Ebene des Landesherrn in Ansbach und der Gemeindeebene eine mittlere Aufsichtsebene eingezogen, indem ein Pfarrer mit der Funktion eines „Superattendenten"  = Superintendenten = Dekans betraut wird.

Der Kirchenkreis hat 19 Dekanatsbezirke. Über die Ortsmarker auf der Kirchenkreiskarte kommen Sie zu den Unterseiten der einzelnen Dekanate. Hier finden Sie Kontaktdaten und Informationen zu den einzelnen Dekanaten.

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